Pressemitteilung
Mehr Transparenz im Landkreis Forchheim: FDP- Kreisräte und Niklas Ott beantragen Informationsfreiheitssatzung
Lukoschek, Körber (beide FDP) und Ott (parteilos) wollen ein verbindliches Auskunftsrecht für Bürgerinnen und Bürger – steigende Kreisumlage und Millionenbelastungen machen nachvollziehbare Entscheidungen wichtiger denn je
Die Kreisräte Tobias Lukoschek, Sebastian Körber (beide FDP) und Niklas Ott (parteilos) haben gemeinsam einen Antrag zur Prüfung und Ausarbeitung einer Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Forchheim eingebracht. Die Kreisverwaltung soll prüfen, wie Bürgerinnen und Bürger künftig einen klar geregelten und rechtssicheren Zugang zu Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis des Landkreises erhalten können.
„Wer von seinen Städten und Gemeinden immer höhere Umlagen verlangt, muss auch erklären können, wofür dieses Geld benötigt wird und auf welchen Grundlagen Entscheidungen getroffen werden“, erklärt Tobias Lukoschek. „Transparenz darf nicht davon abhängen, ob man zufällig die richtige Anfrage stellt, jemanden kennt oder Informationen über Umwege erhält. Ein moderner Landkreis sollte grundsätzlich offen mit den Informationen umgehen, die den Bürgerinnen und Bürgern ohnehin gehören.“
Hintergrund des Vorstoßes ist auch die zunehmend angespannte Finanzlage des Landkreises und seiner Kommunen. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde für 2026 auf 57,8 Prozent angehoben. Damit wächst der finanzielle Druck auf die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis erheblich. Gleichzeitig stehen mit dem Klinikum Forchheim weitere Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen in Millionenhöhe im Raum.
„Wenn wir über Millionenbeträge, Beteiligungen und langfristige finanzielle Verpflichtungen entscheiden, müssen Bürger und Kommunen nachvollziehen können, wie diese Entscheidungen zustande kommen“, so Sebastian Körber. „Informationsfreiheit schafft dabei keine zusätzliche politische Kontrolle neben dem Kreistag, sondern ergänzt sie um ein zeitgemäßes Bürgerrecht im 21. Jahrhundert.“
Besonders die Diskussion um die zukünftige Finanzierung des Klinikums zeigt aus Sicht der Antragsteller, wie wichtig transparente Entscheidungsgrundlagen sind. Die Stadt Forchheim beziffert ihre Belastung aus dem Klinikum für 2025 einschließlich des über die Kreisumlage getragenen Anteils auf rund 9,27 Millionen Euro und strebt einen Ausstieg aus ihrer bisherigen Beteiligung an. Sollte sich dadurch die finanzielle Verantwortung des Landkreises weiter erhöhen, werden die Auswirkungen mittelbar auch die kreisangehörigen Kommunen und damit deren Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Niklas Ott betont den überparteilichen Charakter der Initiative: „Transparenz sollte keine Frage des Parteibuchs sein. Wo mit öffentlichem Geld gearbeitet wird, sollten Bürger nachvollziehen können, wie Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden. Das stärkt Vertrauen in Politik und Verwaltung und hilft zugleich, Diskussionen auf Grundlage von Fakten statt Vermutungen zu führen.“
Die Antragsteller betonen, dass eine Informationsfreiheitssatzung keinen schrankenlosen Zugang zu Verwaltungsakten bedeuten würde. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, laufende Entscheidungsprozesse und andere gesetzlich geschützte Informationen würden weiterhin geschützt.
Andere bayerische Landkreise zeigen bereits seit Jahren, dass sich Informationsfreiheit und eine funktionierende Verwaltung miteinander verbinden lassen. Unter anderem haben die Landkreise Dachau, Freising, Starnberg, Ebersberg, Regen und Garmisch-Partenkirchen entsprechende Regelungen geschaffen.
Für Tobias Lukoschek ist dabei insbesondere der liberale Grundgedanke entscheidend: „Der Bürger ist nicht Bittsteller des Staates und der öffentlichen Verwaltung. Wenn Informationen mit öffentlichen Mitteln entstehen und kein berechtigter Grund für Geheimhaltung besteht, sollte grundsätzlich gelten: Öffentlich statt geheim. Datenschutz und berechtigte Geheimhaltungsinteressen müssen geschützt werden – aber Geheimhaltung darf nicht der Normalfall sein.“
